Unsere Vereinsgründung 2017

Im Internet gibt es viele Seiten mit Informationen wie ein Verein gegründet werden sollte. Reibungslos verlief unserer Start dennoch nicht. Deshalb hier unsere Erfahrungen zum nachlesen.

 

Die Idee

für einen Förderverein an unserer Grundschule war schon einige Jahre alt. Ende 2016 haben sich ein paar engagierte Eltern aus dem Elternbeirat zusammen getan um die Idee voranzutreiben.

Fast alle waren zwar Mitglied in einem Verein (Sportverein etc.) haben aber selbst noch nie ein gegründet.

 

Somit begann erst einmal eine längere Recherche im Internet.

Bei der Suche sind wir auf den Landesverband der Schulfördervereine Baden Württemberg (LSFV BW) gestoßen. Und hier haben wir unseren ersten Gesprächspartner gefunden, der die nötigen Schritte für eine Vereinsgründung ganz genau wusste. Nahezu jedes Bundesland hat einen solchen Dachverband. 

Das erste Ziel

Das erste Ziel von uns war es, eine Interessengemeinschaft zu bilden. Also Menschen zu finden die wirklich mit anpacken wollen und Aufgaben in einem Vorstand übernehmen. 

 

Für dieses Ziel haben wir eine öffentliche Veranstaltung in unserer Gemeinde organisiert. Angesprochen haben wir alle Eltern, Erzieher, Lehrer, Omas, Opas, Verwandte, Bekannte und Interessierte.

Genutzt hatten wir dazu die lokale Presse und direkte Anschreiben über die Kindergärten und Schulen.

 

Für die Veranstaltung haben wir uns Unterstützung vom LSFV BW geholt.

Herr Rauscher vom Dachverband hat den Gästen in einem kurzen Vortrag und mit viel Erfahrungsbeispielen, anschaulich gezeigt, dass eine Vereinsgründung eine nicht schwer zu lösende Aufgabe ist.

 

Direkt im Anschluss, nachdem alle Fragen beantwortet waren, durfte jeder ein Blatt ausfüllen, für welchen Posten er sich in dem Verein bereit erklären würde. 16 Personen hatten sich am Ende gefunden - somit war die Interessengemeinschaft geboren.

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Presseanzeige
Öffentliche Einladung
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Umfrage Interessengemeinschaft
Wer könnte sich welchen Posten in einem Verein vorstellen?
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Der zweite Schritt

Die nächste Aufgabe war die Ausarbeitung einer Satzung für den neuen Verein. Dazu haben sich sechs Personen aus der Interessengemeinschaft gefunden (unser Satzungsteam), um die nötigen juristischen Texte in Form zu bringen.


Viel Zeit hat dabei die Recherche, der Vergleich und die Bewertung von unterschiedlichen Satzungen im Internet gekostet. Das Team war ideal besetzt und hat Dank einer wunderbar kühlen Location im Sommer, und bester Bewirtung bei unserer Tanja, viel Freude bei der Ausarbeitung gehabt. Weiter geholfen hat uns die Satzung vom LSFV BW um z.B. zu sehen was uns noch fehlte oder welche Texte besonders ausführlich beschrieben waren - worauf man also ebenfalls genauer achten sollte. 

 

Der LSFV BW war uns behilflich und hatte unseren letzten Satzungsentwurf, von insgesamt drei grob geprüft.

Die Gründung

Der dritte Schritt - es war bereits Hochsommer - bestand darin, diese Satzung der Interessengemeinschaft zur Diskussion vorzulegen und nachdem OK damit zum Finanzamt zu gehen, um die Satzung auf eine gültige Gemeinnützigkeit hin überprüfen zu lassen.

 

Dieser Schritt erspart viel Arbeit, sollte es zu Beanstandungen seitens des Finanzamtes kommen. Solange der Verein noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist, sind Änderungen an der Satzung absolut kein Hindernis.

 

Mit dem OK vom Finanzamt haben wir die Gründungsversammlung einberufen.

Auf dieser Versammlung wurde

  • die Satzung verabschiedet,
  • die Vorstandsmitglieder gewählt
  • die Kassenprüfer gewählt
  • der Mitgliedsbeitrag festgelegt und
  • der Haushaltsplan besprochen

Eine Wahlordnung hat uns bei den zahlreichen Abstimmungen unterstützt. So sind Situationen bei Stimmengleichheit von Anfang an klar geregelt.

Mit der Annahme der Satzung war der Verein gegründet.


Für mich ein sehr bewegender Moment....

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Einladung Gründungsversammlung
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Zeitungsartikel: Acher- und Bühler Bote vom Donnerstag,
den 06. Juli 2017, Ausgabe Nr. 153, Seite 25


Der Abschluss

Damit der Verein das Kürzel e.V. tragen darf, muss er beim Amtsgericht, in unserem Fall in Mannheim, beim Vereinsregister eingetragen werden. Dazu gibt es auf der Webseite vom Amtsgericht alle nötigen Vordrucke. Alle vertretungsberechtigten Vorstände von unserem Verein mussten noch Ihre Identität beglaubigen lassen. Bei unserer Gemeinde durfte das zum Glück der Ratsschreiber erledigen, was uns damit den Gang zum Notar erspart hat. Dadurch waren alle Dokumente plus die Satzung komplett um sie per Einschreiben an das Amtsgericht schicken zu können.

 

Eine Ehrenrunde

Trotz sorgfältiger Vorprüfungen, hatte das Amtsgericht Einwände zu unserer Vereinsgründung.

  • Der Name des Vereins war nicht individuell genug
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand war nicht eindeutig beschrieben

Mit Hilfe eines Schreibens von der Gemeinde konnten wir das Gericht erfolgreich überzeugen, dass der Vereinsname passend zum Namen der Grundschule ist. Der Vereinsname war damit genehmigt.

Bezüglich der Klarheit zwischen Vorstand nach §26 BGB und dem erweiterten Vorstand, haben wir in Rücksprache mit dem Amtsgericht unsere Satzung geändert, was durch einen Beschluss des Vorstandes selbst erlaubt war.

 

 

User Verein ist seit dem 04.08.2017 im Vereinsregister Mannheim eingetragen.